Rechtsanwalt Jochmann Berlin

Allgemeines Strafrecht

Auch wenn es schwer fällt, machen Sie im Strafverfahren von Ihrem Recht zu Schweigen Gebrauch und lassen Sie sich von einem Strafverteidiger beraten, der für Sie Einsicht in Ihre Akte nimmt.

Delikte des Allgemeinen Strafrechts

Eine allgemeingültige Definition des Begriffs „Allgemeines Strafrecht“ gibt es nicht. Zumeist werden unter diesem Begriff Delikte, die im Strafgesetzbuch (StGB) aufgeführt sind, verstanden. Daneben gibt es aber noch eine Reihe an strafrechtlichen Nebengesetzen wie z.B. das Betäubungsmittelgesetz, Naturschutzgesetz oder Tierseuchengesetz, in denen ebenfalls strafrechtliche Verbotsvorschriften normiert sind.

In der Praxis häufig vorkommende Delikte aus dem allgemeinen Strafrecht sind:

  • Diebstahl, Ladendiebstahl, Einbruchsdiebstahl
  • Betrug, Hehlerei, Unterschlagung, Untreue
  • Erpressung, räuberische Erpressung
  • Raub, räuberischer Diebstahl
  • Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung
  • Nötigung, Nachstellung („Stalking“)
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort („Unfallflucht“)
  • Brandstiftung
  • Sachbeschädigung
  • Beleidigung, Verleumdung
  • Urkundenfälschung
  • Meineid, uneidliche Falschaussage

Rechte des Beschuldigten im Strafverfahren und seine möglichen Folgen

Das zentrale Recht eines Beschuldigten im Strafverfahren ist zugleich für die meisten das am schwersten durchzuhaltende: Schweigen – unabhängig davon, ob die Vorwürfe zutreffen oder nicht. Dies gilt zumindest bis ein Strafverteidiger für Sie Einsicht in die Ermittlungsakte genommen hat.

Geben Sie nicht Ihrem ersten Impuls nach, alles zu gestehen, wenn Sie sich ertappt fühlen. Ein Geständnis können Sie auch noch nach Akteneinsicht abgeben. Auch wenn Sie unschuldig sind, kann eine Aussage ohne Akteneinsicht sich dennoch negativ für Sie auf das Strafverfahren auswirken. Lassen Sie sich nicht von der vermeintlich so freundlichen Polizei zu einer Aussage hinreißen – das ist deren Job.

All das gilt auch für vermeintliche Bagatellen. Denn unabhängig von einer zu erwartenden Strafe können weitere Folgen wie ein Eintrag ins Führungszeugnis, Fahrverbot oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis (bei Fällen mit Bezug zum Straßenverkehr) drohen, die negativen Einfluss auf das berufliche Fortkommen haben können.

Gegen Sie wird ein Strafverfahren geführt und Sie sind sich unsicher, wie Sie sich verhalten sollen. Rufen Sie mich an und ich erläutere Ihnen in einem persönlichen Gespräch gerne die Aussichten und Möglichkeiten in Ihrer Strafsache.