Rechtsanwalt Jochmann Berlin

Medizinstrafrecht

Das Medizinstrafrecht umfasst alle Straftaten, die mit der Ausübung einer medizinischen Tätigkeit in Verbindung stehen. Mögliche Beschuldigte sind Ärzte, Zahnärzte, Apotheker oder andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen wie beispielsweise Pflegeeinrichtungen oder Physio- und Psychotherapeuten.

Zum einen zählen Behandlungsfehler und ärztliche Sorgfaltspflichtverletzungen, welche den Tatbestand einer (fahrlässigen) Körperverletzung oder Tötung erfüllen können, dazu. Zum anderen werden die Straftatbestände des Abrechnungsbetrugs, der Untreue und der Bestechlichkeit beziehungsweise Bestechung im Gesundheitswesen zunehmend relevant. Ebenfalls zum Gebiet des Medizinstrafrechts gehören der unerlaubte Schwangerschaftsabbruch, der aktuell diskutierte § 219a StGB (Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft) und die aktive Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen). Ferner kommen Fälle von sexuellem Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses, die Ausstellung eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses und Verstöße gegen die Schweigepflicht oder das Arzneimittel-, Betäubungs- oder Transplantationsgesetz in Betracht.

Besonderheiten bei der Verteidigung im Medizinstrafrecht

Dem Beschuldigten drohen durch ein Strafverfahren gravierende berufsrechtliche Folgen sowie eine erheblicher Reputationsverlust, daher sollte eine aktive Verteidigung beginnen, sobald dem Beschuldigten die Tatvorwürfe bekannt sind. Dann besteht auch eine wesentlich größere Chance, das Verfahren noch vor einer öffentlichen Hauptverhandlung zu beenden. Zudem wird häufig parallel ein Schadensersatzprozess geführt, den es ebenfalls gilt im Blick zu behalten.

Aufgrund der Komplexität des Medizinstrafrechts ist die möglichst frühe Hinzuziehung eines Strafverteidigers ratsam. Ein Beispiel hierfür ist die schwierige Abgrenzung im Bereich der Sterbehilfe zwischen einer strafbaren Tötung auf Verlangen und einer straffreien Anstiftung oder Beihilfe zum Suizid. Des Weiteren sind die Verfahren zum Betrug oder zur Korruption im Gesundheitswesen häufig besonders umfangreich. Oftmals spielen Sachverständigengutachten, die für einen nicht mit dem Medizinrecht vertrauten Laien kaum verständlich sind, eine zentrale Rolle. Diese einzuholen beziehungsweise in die Verteidigung einzubinden ist Aufgabe des Strafverteidigers.

Nicht selten wird auch gegen Ärzte Untersuchungshaft verhängt. Die Erfolgsaussichten diese zu vermeiden, auch bei schwerwiegenden Vorwürfen wie Totschlag, sind durchaus hoch.