Rechtsanwalt Jochmann Berlin

Rechtsgebiete

Als Anwalt für Strafrecht vertrete und unterstütze ich Sie auf allen Gebieten des Strafrechts und in allen Verfahrensstadien, u.a. in folgenden Bereichen:

Allgemeines Strafrecht

Eine allgemeingültige Definition des Begriffs „Allgemeines Strafrecht“ gibt es nicht. Zumeist werden unter diesem Begriff Delikte, die im Strafgesetzbuch (StGB) aufgeführt sind, verstanden. Daneben gibt es aber noch eine Reihe an strafrechtlichen Nebengesetzen wie z.B. das Betäubungsmittelgesetz, Naturschutzgesetz oder Tierseuchengesetz, in denen ebenfalls strafrechtliche Verbotsvorschriften normiert sind.

Sexualstrafrecht

Wichtiger noch als in anderen Verfahren ist bei Sexualstrafverfahren eine möglichst frühe Beauftragung eines Strafverteidigers, um durch gezielte und effiziente Einflussnahme auf das Verfahren einer Vorverurteilung des Beschuldigten entgegenzuwirken.

Medizinstrafrecht

Das Medizinstrafrecht umfasst alle Straftaten, die mit der Ausübung einer medizinischen Tätigkeit in Verbindung stehen. Mögliche Beschuldigte sind Ärzte, Zahnärzte, Apotheker oder andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen wie beispielsweise Pflegeeinrichtungen oder Physio- und Psychotherapeuten.

Wirtschaftsstrafsachen

Zum Bereich des Wirtschaftsstrafrechts zählen alle Straftaten, die einen Bezug zum Wirtschaftsleben aufweisen. Hierzu gehören Delikte wie Betrug, Insolvenzverschleppung, Korruption, Untreue und Geldwäsche.

Nebenklage

In bestimmten Fällen ermöglicht die Nebenklage dem Verletzten einer Straftat neben der Staatsanwaltschaft mit zusätzlichen Rechten am Strafverfahren teilzunehmen. Der Nebenkläger schließt sich dem Verfahren an.

Jugendstrafrecht

Auch wenn im Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke vorherrscht, ist und bleibt das Jugendstrafrecht Strafrecht. Eine Verteidigung durch einen im Jugendstrafrecht versierten Anwalt ist oft ratsam.

Immer wieder treten im Zusammenhang mit einem Strafrechtsverfahren weitere Probleme in angrenzenden Rechtsgebieten auf. Da es sich letztlich um denselben Sachverhalt handelt, ist es oft sinnvoll, sich aus einer Hand vertreten zu lassen. Daher berate ich meine Mandanten auch in folgenden weiteren Rechtsgebieten:

Verdachtskündigung

Eine Verdachtskündigung liegt vor, wenn der Arbeitgeber die Kündigung damit begründet, dass der Verdacht eines zwar nicht erwiesenen vertragswidrigen Verhaltens des Arbeitsnehmers das Vertrauen zerstört hat, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderlich ist.

Gewaltschutzverfahren

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Schadensersatz-und-Schmerzensgeld

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Presse- und Medienrecht

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Strafbewehrte Unterlassungserklärung

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Auslieferung

Unter einer Auslieferung versteht man das Überstellen einer per Haftbefehl gesuchten Person in ein anderes Land. Einer Auslieferung geht zumeist ein Rechtshilfeersuchen eines anderen Staates voraus, welches in Deutschland durch das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) geregelt wird.

Ausweisung und Abschiebung

Unter einer Ausweisung versteht man das Schreiben der Ausländerbehörde, durch welches angeordnet wird, dass der betroffene Ausländer „ausgewiesen“ wird. Es handelt sich um einen Verwaltungsakt nach dem Ausländerrecht.

Bitte denken Sie daran, je früher Sie kommen, desto effektiver und besser kann ich Ihnen helfen.