Rechtsanwalt Jochmann Berlin

Untersuchungshaft – Was tun?

Sobald ein Angehöriger von Ihnen verhaftet oder festgenommen wurde und sich in Untersuchungshaft befindet, sollten Sie unverzüglich handeln und einen Strafverteidiger aufsuchen.

Verteidigung eines Mandanten in Untersuchungshaft

Die Untersuchungshaft ist für den Inhaftierten sowie seine Angehörigen und Freunde eine extreme Belastungssituation. Zwar ist die Untersuchungshaft im strafprozessualem Sinne keine Strafe (auch hier gilt die Unschuldsvermutung!), und soll nur der Sicherung des Verfahrens dienen, aber für den Betroffenen und seine Angehörigen kommt die U-Haft faktisch einer Strafhaft gleich bzw. ist in ihren Auswirkungen aufgrund der in der U-Haft vorherrschenden Unsicherheit gar noch schlimmer. Nur der Strafverteidiger kann in dieser Zeit den Inhaftierten jederzeit besuchen, selbst enge Angehörige unterliegen hier strengen Einschränkungen.

Die Untersuchungshaft darf nur aufgrund eines durch einen Richter erlassenen Haftbefehls vollstreckt werden, wenn nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. es besteht ein dringender Tatverdacht,
  2. ein Haftgrund, wie z. B. Flucht, Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr liegt vor und
  3. die vorgeworfene Tat ist so schwer, dass sie Untersuchungshaft rechtfertigt (Verhältnismäßigkeitsgrundsatz).

Als Rechtsmittel gegen die Untersuchungshaft stehen dem Strafverteidiger im Wesentlichen die Haftprüfung und Haftbeschwerde zur Verfügung. Diese sind nicht vorschnell, sondern mit Bedacht einzusetzen, auch wenn die Situation für den Inhaftierten und seine Angehörige häufig schier unerträglich scheint. Anderenfalls können diese Mittel mehr schaden als nutzen.

Sollte ein Angehöriger oder Freund von Ihnen in Untersuchungshaft sein, können Sie mich gerne auch außerhalb der Bürozeiten, also nachts und am Wochenende, unter 0163-5596845 erreichen.

Infos für Angehörige und Freunde eines Untersuchungshäftlings in der JVA Moabit

Im Gegensatz zu seinem Anwalt kann der Inhaftierte von Angehörigen in der Regel nur zwei Mal im Monat für eine Stunde von maximal  drei Personen (einschließlich Kinder) besucht werden. Besuchstermine müssen mit der JVA Moabit telefonisch unter (030) 9014-5535 vereinbart werden. Anschließend besorgen Sie sich für den Besuchstermin einen Sprechschein. Diesen erhalten Sie bei der zuständigen Geschäftsstelle der Staatsanwaltschaft oder des Amts- oder Landgerichts. Anhand des Aktenzeichens des Verfahrens gegen den Häftling kann die Zentrale der Berliner Strafjustiz, erreichbar unter (030) 9014-0, sie mit der richtigen Geschäftsstelle verbinden. Sollten Sie das Aktenzeichen nicht kennen, wenden Sie sich gegebenenfalls an einen Strafverteidiger, dieser kann Ihnen weiter helfen.

Zum vereinbarten Besuchstermin, müssen Sie den Sprechschein und einen Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Weiter ist zu beachten:

  • Gegenstände aller Art – auch Medikamente – dürfen nicht übergeben werden.
  • Sie sollten 15 € mitbringen, damit Sie für den Gefangenen im Sprechbereich aus dafür vorgesehenen Automaten Nahrungs- und Genussmittel kaufen und übergeben lassen können.
  • Zudem brauchen sie 2 € Schlüsselpfand, um ihre persönlichen Sachen beim Betreten der JVA in einem Schließfach deponieren zu können.
  • Unabhängig vom Besuch können Sie für den Inhaftierten drei mal im Monat Kleidung mit einem Höchstgewicht von 5 kg in der Rathenower Straße 81 an der Pforte VII abgeben.
  • Zeitungen und Bücher kann der Inhaftierte nur direkt vom Fachhandel oder Versand beziehen und muss dies beim zuständigen Hausbüro beantragen.

Untersuchungshäftlinge können Gegenstände des täglichen Bedarfs, wie Obst, Kaffee oder Zigaretten kaufen. Hierfür können Sie ihm Geld auf sein persönliches Haftkonto überweisen und zwar wie folgt:

Zahlstelle JVA Moabit
Kto.-Nr. 7277-101, Postbank Berlin (BLZ 100 100 10)

Verwendungszeck: Name, Vorname, möglichst das Geburtsdatum und (falls bekannt) die Buch-Nr. des Inhaftierten.