Ausweisung und Abschiebung

Was ist eine Ausweisung?

Unter einer Ausweisung versteht man das Schreiben der Ausländerbehörde, durch welches angeordnet wird, dass der betroffene Ausländer „ausgewiesen“ wird. Es handelt sich um einen Verwaltungsakt nach dem Ausländerrecht.

Was sind die Folgen einer Ausweisung?

  • Ihr bestehender Aufenthaltstitel erlischt (§ 51 Abs. 1 Nr. 5 Aufenthaltsgesetz)
  • Sie sind ausreisepflichtig (§ 50 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz)
  • Sie dürfen (für höchstens 10 Jahre) nicht erneut in die Bundesrepublik einreisen (§ 11 Abs. 1 S. 1 Aufenthaltsgesetz)

Was ist der Unterschied zwischen einer Ausweisung und einer Abschiebung?

Eine Ausweisung ist nicht mit einer Abschiebung zu verwechseln. Beide Begriffe werden fälschlicherweise im allgemeinen Sprachgebrauch oft gleichbedeutend verwendet.

  • Eine Ausweisung ist das Schreiben der Ausländerbehörde, welches die Ausreisepflicht des Ausländers begründet (Verwaltungsakt)
  • Eine Abschiebung ist der Vollzug einer bestehenden Ausreisepflicht durch die Ausländerbehörde (Zwangsmittel), sofern die betroffene Person nicht freiwillig ausreist

Eine Abschiebung findet also nur statt, wenn der Ausländer seiner (z. B. durch die Ausweisung begründeten) Ausreisepflicht nicht nachkommt und Deutschland nicht freiwillig verlässt. Die Ausreise in einen anderen EU- oder Schengen-Staat reicht nur dann aus, wenn die Person die Erlaubnis hat, in das entsprechende Land einzureisen und sich dort aufzuhalten.

Wann/Unter welchen Voraussetzungen wird eine Ausweisung angeordnet?

Ein Ausländer kann ausgewiesen werden, sofern durch seinen Aufenthalt in Deutschland die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die freiheitlich demokratische Grundordnung oder andere erhebliche öffentliche Interessen gefährdet sind (§ 53 Aufenthaltsgesetz). In die Entscheidung der Ausländerbehörde werden dabei alle Umstände des Einzelfalls einbezogen. Eine Ausweisung erfolgt, wenn die Ausländerbehörde zu der Überzeugung kommt, dass das öffentliche Interesse an der Ausreise die Interessen des Ausländers daran, in Deutschland zu bleiben, überwiegt.

Innerhalb der Entscheidung über die Ausweisung werden insbesondere berücksichtigt:

  • Wie lange sie sich schon in Deutschland aufhalten
  • Welche persönlichen, wirtschaftlichen oder sonstigen Bindungen in Deutschland bzw. im Herkunftsland bestehen
  • Welche Folgen die Ausweisung für Familienangehörige oder Lebenspartner hätte
  • Ob und welche Straftaten in Deutschland begangen wurden

Die Anforderungen an eine Ausweisung sind bei anerkannten Asylberechtigten, Flüchtlingen nach der Genfer Flüchtlingskonvention sowie Unionsbürgern und Assoziationsberechtigten höher, da diese besonderen Ausweisungsschutz genießen (§ 53 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz).

Was sind die Voraussetzungen für eine Abschiebung?

Die Ausreisepflicht wird durch eine Abschiebung durchgesetzt, wenn (vgl. § 58 Aufenthaltsgesetz):

  • Sie der Ausreiseplicht (innerhalb der Ausreisefrist) nicht freiwillig nachkommen oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine Überwachung der Ausreise erforderlich ist
  • Und Sie unerlaubt eingereist sind und nicht beabsichtigen einen Asylantrag zu stellen oder die Erteilung eines Aufenthaltstitels unanfechtbar abgelehnt wurde, also keine Rechtsmittel gegen die Ablehnung mehr möglich sind.