Pflichtverteidiger gesucht?
In bestimmten Fällen steht Ihnen von Gesetzes wegen ein Pflichtverteidiger zu. Sie haben das Recht sich diesen frei auszusuchen. Machen Sie hiervon möglichst frühzeitig Gebrauch.
Wann und wie bekomme ich einen Pflichtverteidiger?
Ob ein Beschuldigter Anspruch auf einen Pflichtverteidiger hat, regelt das Gesetz in § 140 Strafprozessordnung. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn dem Beschuldigten oder Angeklagten ein schwerwiegender Vorwurf (Verbrechen) gemacht wird, schwerwiegende Nachteile (z.B. Bewährungswiderruf oder Freiheitsstrafe über 1 Jahr) drohen oder aber die schwierige Sach- und Rechtslage dies notwendig macht.
Liegt eine der gesetzlichen Voraussetzungen vor, hat der Beschuldigte einen Anspruch darauf einen Pflichtverteidiger seiner Wahl vom Gericht beigeordnet zu bekommen. Von diesem Recht sollte man als Beschuldigter möglichst früh, also sobald man von einem Ermittlungsverfahren erfährt, Gebrauch machen und einen Anwalt aufsuchen.
Spätestens aber wenn das Gericht einen dazu auffordert innerhalb einer bestimmten Frist einen Anwalt des Vertrauens zu benennen, sollte man sofort tätig werden und einen Pflichtverteidiger auswählen. Denn nach Ablauf der Frist sucht das Gericht irgendeinen Anwalt aus und ordnet diesen bei. Ob das Gericht dann einen Pflichtverteidiger im Sinne des Beschuldigten auswählt, dem dieser auch vertrauen kann, hängt rein vom Zufall ab.
Kosten der Pflichtverteidigung
Die strafrechtliche Pflichtverteidigung hat nichts mit der zivilrechtlichen Prozesskostenhilfe und damit auch nichts mit der finanziellen Situation des Beschuldigten zu tun. Das Gesetz bestimmt – unabhängig vom Einkommen – in welchen Fällen dem Beschuldigten oder Angeklagten ein Pflichtverteidiger zusteht.
Richtig ist aber, dass der Pflichtverteidiger seine Kosten zunächst aus der Staatskasse erhält und die Gebühren des Pflichtverteidigers niedriger sind als die des Wahlverteidigers. Wird der Angeklagte dann freigesprochen, muss er sich um die Bezahlung des Verteidigers keine Sorgen machen. Wird er jedoch verurteilt, trägt er in aller Regel die gesamten Kosten des Verfahrens, also auch die Gebühren des Pflichtverteidigers.
Von Vorteil ist es aber natürlich, dass ein Anwalt sofort mit der Verteidigung des Beschuldigten beginnen kann, ohne dass dem finanzielle Schwierigkeiten entgegenstehen.
Sie sind Beschuldigter in einem Strafverfahren und wollen einen Pflichtverteidiger beantragen. Rufen Sie mich an und ich erläutere Ihnen gerne die Erfolgsaussichten eines Antrags in Ihrem Fall.