Rechtsanwalt Jochmann Berlin

Nebenklage

Was ist eine Nebenklage?

In bestimmten Fällen ermöglicht die Nebenklage dem Verletzten einer Straftat neben der Staatsanwaltschaft mit zusätzlichen Rechten am Strafverfahren teilzunehmen. Der Nebenkläger schließt sich dem Verfahren an. Das bedeutet, dass der Nebenkläger nicht von sich aus ein Verfahren in Gang setzten, sondern lediglich Teil eines bereits eingeleiteten Verfahrens werden kann. Allerdings kann der Nebenkläger als Verfahrensbeteiligter seine Rechte (s. u.) unabhängig von der Staatsanwaltschaft ausüben.

Welche Chancen bietet eine Nebenklage?

Das Instrument der Nebenklage bietet die Möglichkeit, mit besonderen Rechten am Ermittlungs- und Strafverfahren teilzunehmen und dient somit der Verbesserung der Rechtsposition des Verletzten. Zum einen ermöglicht dies dem Nebenkläger eine aktive Rolle einzunehmen und dem Täter nicht nur passiv als Opfer gegenüberzustehen. Er hat die Möglichkeit neben der Staatsanwaltschaft die Bestrafung des Angeklagten voranzutreiben und so seinem Genugtuungsinteresse nachzukommen. Andererseits erhält der Verletzte durch die Nebenklage zahlreiche Rechte, die es ihm unter anderem ermöglichen die staatsanwaltliche Tätigkeit zu kontrollieren. Insgesamt hilft die aktive Rolle des Nebenklägers dem Verletzten oftmals bei der Bewältigung der Folgen einer Straftat.

Wann ist eine Nebenklage möglich?

Erforderlich ist eine Nebenklagebefugnis. Wann diese besteht, ist gesetzlich festgelegt. Nebenklagebufgt ist insbesondere, wer Opfer eines bestimmten Delikts geworden ist. Hierzu gehören zum Beispiel:

  • Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung
  • Mord und Totschlag
  • vorsätzliche Körperverletzungsdelikte
  • Menschenhandel
  • Nachstellung (…)

Ausnahmsweise besteht eine Nebenklagebefugnis auch für andere Delikte bei Vorliegen besonderer Gründe. Hierzu zählen vor allem besonders schwere Folgen der Tat für den Verletzten.

Wenn das Opfer einer Straftat verstorben ist, sind die Eltern, Kinder, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner zur Nebenklage befugt.

Welche Rechte hat ein Nebenkläger?

Die Rechte des Nebenklägers sind in § 397 StPO abschließend geregelt. Hierzu zählen vor allem:

  • Akteneinsicht
  • Recht auf Anwesenheit während der gesamten Hauptverhandlung, auch wenn der Nebenkläger als Zeuge vernommen werden soll
  • Möglichkeit mit einem Anwalt zu erscheinen oder sich durch diesen vertreten zu lassen
  • Stellung von Beweisanträgen
  • Fragerecht
  • Recht auf Abgabe von Erklärungen
  • Einlegung von Rechtsmitteln: gegen die Nichteröffnung des Hauptverfahrens, gegen einen Freispruch und in eingeschränktem Umfang gegen das Urteil (…)

Welche Kosten entstehen bei einer Nebenklage?

Wird der Täter verurteilt, muss er die Kosten für die Nebenklage tragen. Darüber hinaus wird in bestimmten Fällen auf Antrag ein anwaltlicher Beistand beigeordnet, für den die Staatskasse unabhängig vom Ausgang des Verfahrens sowie den wirtschaftlichen Verhältnissen des Nebenklägers aufkommt. Dies ist jedoch nur für bestimmte Delikte der Fall, insbesondere:

  • Mord und Totschlag
  • Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

Bei bestimmten Delikten können außerdem schwere seelische und körperliche Schäden zur Beiordnung eines anwaltlichen Beistands führen. Zudem bestehen besondere Regelungen für minderjährige Verletzte.

In den übrigen Fällen besteht die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen. Diese wird unter folgenden Voraussetzungen genehmigt:

  • Schwierige Sach- oder Rechtslage, der Verletzte kann seine Interessen selbst nicht ausreichend wahrnehmen oder ihm ist dies nicht zuzumuten
  • Der Verletzte ist aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage, die Kosten für einen Anwalt zu tragen

Nur wenn der Täter nicht verurteilt wird und weder die Voraussetzungen für eine Beiordnung noch für Prozesskostenhilfe vorliegen, trägt der Verletzte die Kosten der Nebenklage.